Siegmund Ehrmann, SPD
Siegmund Ehrmann ist Direktkandidat der SPD im Wahlkreis 115 Krefeld II - Wesel II. Nähere Angaben zu seiner Person findet man auf seiner Internetseite. Seine Antworten auf unsere Wahlprüfsteine kamen vom SPD Parteivorstand (Kajo Wasserhövel) mit folgendem Hinweis:
"Gemeinsam mit unserer Bundestagsfraktion haben wir für die Beantwortung der Wahlprüfsteine bei der diesjährigen Bundestagswahl ein einheitliches zentrales Verfahren vereinbart."
Prüfstein 1:
Im nächsten Jahr steht die Überprüfungskonferenz an, die sich u.a. mit der vertraglich vorgesehenen Abrüstung der Atomwaffen befasst. In Büchel lagern noch ca. 20 taktische Atomwaffen, für die ein Trägergeschwader der Luftwaffe bereit steht. Der verbindliche Verzicht der Bundesregierung auf diese nukleare Teilhabe wäre ein international bedeutsamer Schritt, mit dem die von US-Präsident Obama neu angestoßene Abrüstungsinitiative wirksam unterstützt wird.
Werden Sie für die Abrüstung aller Atomwaffen und insbesondere dafür eintreten, dass bis zur Überprüfungskonferenz alle Atomwaffen aus Deutschland abgezogen oder deren Abzug verbindlich eingeleitet wird?
Antwort:
Abrüstung, Nichtverbreitung und Rüstungskontrolle sind für uns Themen von höchster Bedeutung für Frieden und Sicherheit im 21. Jahrhundert. Für uns steht fest: Abrüstung ist eine zentrale Überlebensfrage von morgen. Unser Ziel bleibt eine Welt ohne Atom- und Massenvernichtungswaffen. Wir plädieren für einen neuen Anlauf bei der nuklearen Abrüstung. Insbesondere das Regime zur Nichtverbreitung und Abrüstung von atomaren Waffen muss weiter gestärkt werden: Auf der einen Seite muss wirksam verhindert werden, dass weitere Staaten in den Besitz von Atomwaffen gelangen, andererseits müssen die Atomwaffenstaaten ihre Verpflichtungen zur Abrüstung umsetzen.
Und wir wollen, dass alle substrategischen Nuklearwaffen aus Europa vollständig abgezogen werden. Das gilt auch für die noch in Deutschland verbliebenen Nuklearwaffen. Sie sind ein Relikt des Kalten Krieges und heute militärisch obsolet.
Prüfstein 2:
Die Bundesrepublik Deutschland ist nach den USA und Russland weltweit drittgrößter Waffenexporteur. Die Verbreitung moderner Waffen gefährdet den Frieden in der Welt. Der Waffenexport folgt wirtschaftlichen Interessen. Der Verbleib der Waffen ist kaum kontrollierbar. Sie gelangen verstärkt in Entwicklungsländer wie auch in Krisengebiete. Die Waffeneinfuhren verschärfen die Konflikte, und werden am Ende sogar gegen die internationalen Interventionstruppen eingesetzt.
Halten Sie eine Reduzierung und letztlich die Beendigung deutscher Waffensexporte für geboten und werden Sie für einen baldigen Stopp dieser Exporte eintreten? Sind Sie bereit, sich für ein umfassendes internationales Waffenexportregister einzusetzen?
Antwort:
Wir stehen zu einer restriktiven Rüstungskontrollpolitik, die zudem auf hohem Niveau weiter europäisch harmonisiert werden sollte. Rüstungsexporte in Krisengebiete und eine Aufweichung der rüstungsexportpolitischen Grundsätze lehnen wir ab. Eine restriktive Rüstungsexportpolitik, die insbesondere auch Kleinwaffen einschließt, trägt zur Konfliktprävention und Friedenssicherung bei und hilft Menschenrechtsverletzungen zu vermeiden.
Prüfstein 3:
Die Bundeswehr ist seit Jahren mit einer großen Zahl von Soldaten an Auslandseinsätzen beteiligt. Allein im Jahr 2007 waren etwa 10.000 Soldaten gleichzeitig im Einsatz. In Afghanistan lässt sich die Bundeswehr immer intensiver in einen Krieg hineinziehen, der nach Meinung internationaler Experten, auch nach derjenigen des deutschen Vize-Admirals a.D. Ulrich Weisser (bis 1998 Leiter des Planungsstabes der Bundeswehr) „in einem Land, das von Drogenkartellen beherrscht und von Korruption zerfressen wird, nicht zu gewinnen ist.“ (FR v. 17.8.09,S.3). Es komme darauf an, innerhalb der nächsten zwei Jahre durch verstärkte Anstrengungen eine Beruhigung der Lage und die Übernahme der Sicherungsverantwortung durch afghanische Truppen und Polizei zu erreichen.
Sind Sie bereit, sich für die Beendigung der Auslandseinsätze der Bundeswehr einzusetzen, insbesondere für den Rückzug aus Afghanistan, spätestens binnen zwei Jahren?
Antwort:
Afghanistan darf nicht wieder zum Zufluchtsort für Terroristen werden. Deshalb setzen wir das deutsche Engagement für die Menschen in Afghanistan fort. Wir setzen dabei auf einen breiten politischen Ansatz: Mit unserem entwicklungspolitischen Engagement fördern wir den Aufbau von Schulen und Krankenhäusern. Zugleich werben wir für unseren zivil-militärischen Ansatz und verstärken die Ausbildung der afghanischen Sicherheitskräfte. Unser militärisches Engagement ist dabei kein Selbstzweck. Es endet dann, wenn die afghanischen Sicherheitskräfte selbst in der Lage sind dafür zu sorgen, dass Afghanistan nicht wieder zum Rückzugsgebiet des internationalen Terrorismus wird und sie die afghanische Demokratie gegen ihre Feinde verteidigen können. Frank-Walter Steinmeier hat zuletzt deutlich gemacht: Nach Auslaufen des sogenannten Afghan Compact im nächsten Jahr wollen wir mit unseren internationalen Partnern und der afghanischen Regierung konkrete Ziele für Dauer und Ende des militärischen Engagements vereinbaren. Vor allem geht es dabei um konkrete Zielvorgaben für die schrittweise Übernahme der Verantwortung durch die afghanische Polizei und Armee. Auf dieser Basis kann dann auch eine Verständigung über einen konkreten Fahrplan zum Abzug der deutschen Soldatinnen und Soldaten aus Afghanistan erreicht werden.
Prüfstein 4:
Weltweit wie auch in der Bundesrepublik Deutschland gibt es immer weniger Skrupel, Militär für Aufgaben einzusetzen, für die international politische Lösungen einzufordern sind. So sieht das Weißbuch 2006 der Bundesregierung Militäreinsätze unter anderem vor, um „den freien und ungehinderten Welthandel als Grundlage unseres Wohlstands“ (!) zu gewährleisten. So wird militärischem Denken Vorschub geleistet.
Werden Sie Militäreinsätzen, die Zwecken wie „der Sicherung unseres Wohlstands“ dienen, entgegentreten?
Antwort:
Mit unserer vorausschauenden Friedenspolitik nehmen wir Deutschlands gewachsene Verantwortung für Frieden und Sicherheit in der Welt an. Zivile Mittel der Konfliktprävention und Konfliktnachsorge haben dabei für uns klar Vorrang vor militärischen Mitteln. Einsätze der Bundeswehr können für uns stets nur das äußerste Mittel sein, wenn andere Instrumente zur Sicherung des Friedens und zum Schutz der Menschen keine Lösung herbeiführen können. Die Einsätze der Bundeswehr müssen zudem durch ein Mandat des UN-Sicherheitsrates sowie einen konstitutiven Beschluss des Deutschen Bundestages legitimiert und in ein politisches Gesamtkonzept integriert sein.
Prüfstein 5:
Die Wehrpflicht wird seit langem diskutiert. Sie ist in unseren Nachbarländern längst abgeschafft. Die Gründe, die bei ihrer Einführung dafür sprechen konnten, die Bundesrepublik im Falle der kriegerischen Bedrängnis durch eine Armee von gleichermaßen zwangsverpflichteten Männern verteidigen zu lassen, sind längst entfallen. Die Wehrgerechtigkeit ist einer „Wehrungerechtigkeit“ gewichen. Die Bundeswehr benötigt zunehmend mehr gut ausgebildete und erfahrene Berufssoldaten. Kurzfristig dienende Wehrpflichtige können diesen Anspruch nicht erfüllen.
Treten Sie für die Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht ein?
Antwort:
Wir wollen die Allgemeine Wehrpflicht erhalten und weiterentwickeln. Zum Dienst in den Streitkräften sollen künftig nur noch diejenigen einberufen werden, die sich zuvor bereit erklärt haben, den Dienst in der Bundeswehr leisten zu wollen. Die allgemeine Musterung bleibt erhalten. Wir wollen den Bedarf der Bundeswehr aber vollständig aus freiwillig Wehrdienstleistenden decken. Durch Anreize wollen wir diesen freiwilligen Dienst fördern. Das ist auch ein Beitrag zu erhöhter Wehrgerechtigkeit.
Prüfstein 6:
In der Diskussion ist die Frage nach Einsätzen der Bundeswehr im Inneren, z.B. im Kampf gegen den Terror. Die Prinzipien militärischen Eingreifens gehen weit über das am Nothilferecht orientierte Polizeirecht hinaus. Grundgesetzliche Schutzmechanismen, die den Bürger vor übermäßigen staatlichen Eingriffen schützen, verlieren de facto ihre Wirkung.
Werden Sie sich einer Grundgesetzänderung, die militärischem Eingreifen im Inneren den Weg öffnet, widersetzen?
Antwort:
Die Sicherheitsarchitektur der Bundesrepublik Deutschland hat sich auch angesichts grenz-überschreitender Bedrohungen bewährt. Die unterschiedlichen Aufgaben von Bundeswehr und Polizeien spiegeln sich insbesondere in unterschiedlichen Ausbildungen, Rechtsgrundlagen und unterschiedlicher Bewaffnung wider. Das Völkerrecht und unser Grundgesetz setzen dem Einsatz militärischer Gewalt enge Grenzen. Wer die Trennung von innerer und äußerer Sicherheit aufgibt, reißt diese Grenzen ein.
Für die SPD bleibt es auch in Zukunft bei den unterschiedlichen Aufgaben von Bundeswehr und Polizei. Wir lehnen Vorstöße ab, die Bundeswehr zur Abwehr terroristischer Gefahren im Inland mit originären polizeilichen Kompetenzen einsetzen zu wollen. Die Bekämpfung des internationalen Terrorismus ist polizeiliche Abwehr politisch motivierter Schwerstkriminalität und damit Aufgabe von Polizei und Nachrichtendiensten. Die Bundeswehr ist und wird keine Hilfspolizei. Sie wird auch weiterhin nicht zum Schutz von zivilen Einrichtungen, wie Bahnhöfe und Flughäfen, eingesetzt werden können.
Eine Grundgesetzänderung zur Erweiterung der Möglichkeiten des Bundeswehreinsatzes im Innern ist überflüssig und wäre sowohl irreführend wie auch eine Belastung für das demokratische Selbstverständnis der Angehörigen der Bundeswehr. Hingegen wäre die SPD zu einer verfassungsrechtlichen Klarstellung in sehr engen Grenzen bei der Luft- und Seesicherheit bereit. Dort könnte die Bundeswehr im Sinne der Amtshilfe eingesetzt werden, wenn die Polizei selbst nicht über die dafür notwendigen Mittel und Fähigkeiten verfügt. Hier sehen wir verfassungsrechtlichen Regelungsbedarf nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Luft-sicherheitsgesetz. Dazu ist eine Änderung des Artikels 35 GG völlig ausreichend. Hierzu hat die SPD-Bundestagsfraktion dem Bundesinnenminister schon vor über drei Jahren einen Vorschlag zur Änderung des Artikel 35 GG vorgelegt. Sie ist bislang an den überzogenen Forderungen der Union gescheitert.
Prüfstein 7:
Der Wehretat verschlingt einen beachtlichen, in den letzten Jahren stets gestiegenen Anteil der Mittel des Bundeshaushalts. Abrüstung kann vor diesem Hintergrund nicht bewerkstelligt werden. Von der Kürzung des Rüstungsetats würde ein entscheidendes Signal für Abrüstung ausgehen.
Sind Sie bereit, sich für die Kürzung des Wehretats, etwa um 5% jährlich, einzusetzen? Können Sie sich vorstellen, dass ein Teil der Mittel, die zurzeit für militärische Zwecke zur Verfügung gestellt werden, dort abgezweigt und für Zwecke ziviler Konfliktbearbeitung eingesetzt werden?
Antwort:
Wir wollen den Transformationsprozess der Bundeswehr weiter aktiv vorantreiben und den Umbau sozialverträglich fortsetzen.
Wir wollen, dass unsere Bundeswehr mit leistungs- und zukunftsfähiger Ausrüstung ausgestattet ist, die den Einsatzanforderungen entspricht. Wir brauchen eine handlungsfähige moderne Bundeswehr, die auf Grundlage des Völkerrechts und in multilateraler Zusammenarbeit mit unseren Partnern in EU und NATO Verantwortung für Frieden und Stabilität in der Welt übernimmt. Wir werden sicherstellen, dass die Bundeswehr auch zukünftig über die hierfür erforderlichen auch finanziellen Ressourcen verfügt.
Prüfstein 8:
Der Satz: „Zivile Maßnahmen müssen Vorrang vor militärischen Eingriffen haben“, stößt auf allgemeines Einverständnis. Welche zivilen Maßnahmen ergriffen werden, bleibt der Öffentlichkeit weitgehend verborgen. Dies liegt nicht zuletzt an der dürftigen staatlichen Förderung, Kooperation und Koordination. Für militärische Einsätze trägt das Verteidigungsministerium die Verantwortung. Für zivile Konfliktbewältigung ist dagegen eine Vielzahl von Ministerien und Einrichtungen (u.a. Ministerium für Auswärtiges, Inneres, Zusammenarbeit, Wirtschaft, Verteidigung und Kanzleramt) zuständig. Die Bedeutung der zivilen Konfliktmanagement-Einrichtungen und –Gruppen, die seit langen Jahren mit bescheidenen Mitteln erfolgreich arbeiten, gerät dadurch nicht in den Blick. Soweit der Staat Mittel zuschießt – wie z.B. zum Zivilen Friedensdienst – betragen sie nur ca. 15% im Vergleich zu den Mitteln für das Verteidigungsministerium.
Halten Sie dieses finanzielle Verhältnis für unangemessen und werden Sie sich für eine Veränderung zu Gunsten der zivilen Konfliktbearbeitung einsetzen? Sind Sie bereit, sich auch für die organisatorische Verbesserung der zivilen Konfliktbearbeitung einzusetzen, etwa durch Zusammenfassung in einem (besonderen?) Ministerium, damit sie den notwendigen Stellenwert erhält?
Antwort:
Wir haben die deutsche Außenpolitik unter das Leitprinzip einer vorausschauenden Friedenspolitik gestellt. Unser Handeln leitet ein umfassendes Verständnis von Frieden, Sicherheit und Entwicklung, das die positiven Wechselwirkungen zwischen diesen Zielen betont und bei den tieferen Ursachen von Krieg, Gewalt, Unfreiheit und Armut ansetzt. Nachhaltige Fortschritte für Frieden und Wohlstand sind nur im Zusammenspiel von politischen, wirtschaftlichen, kulturellen und Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit zu erreichen.
Das Herzstück unseres umfassenden konfliktpräventiven Ansatzes bilden diplomatische und zivile Mittel der politischen wie wirtschaftlichen Zusammenarbeit, die wir als Instrumente deutscher und europäischer Außenpolitik gestärkt haben. In Deutschland haben wir den zivilen Friedensdienst aufgebaut, der sich als erfolgreiches Modell präventiver Friedens- und Entwicklungsarbeit bewährt hat.
Den von uns maßgeblich auf den Weg gebrachten Aktionsplan „Zivile Krisenprävention, Kon-fliktlösung und Friedenskonsolidierung“ werden wir mit großem Nachdruck weiter vorantreiben und umsetzen. Hierzu gehört auch, dass die Arbeitsstrukturen zur Umsetzung des Aktionsplans gestärkt werden und eine noch bessere Verzahnung und Koordinierung erfolgt, auch unter Einschluss zivilgesellschaftlicher und wissenschaftlicher Expertise. Dabei werden wir weiterhin sicherstellen, dass ausreichend finanzielle Ressourcen zur Unterstützung und Förderung ziviler Maßnahmen der Konfliktbearbeitung zur Verfügung stehen.